Ein Förderprogramm des Bundes

BAFA-Beratungsförderung für KMU

50 %* Zuschuss für externe Unternehmensberatung – das Wichtigste im Überblick.

Stand: 05.11.2026

Sven Rose
50 %*
Zuschuss je Beratung
3.500 €
max. förderfähige Kosten
31.12.2028
Programm verlängert

* in den alten Bundesländern, u. a. Hamburg und Schleswig-Holstein – in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier 80 % (Details)

Voraussetzungen

Wer und was wird gefördert?

Wer wird gefördert?

  • Bereits gegründete KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • EU-KMU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Auch Kleinstunternehmen, Soloselbstständige, Handwerk, Gastgewerbe
  • Junge Unternehmen (1. Jahr): bis Ende 2026 Pflicht-Infogespräch beim Regionalpartner (z. B. IHK, HWK) – entfällt ab 2027

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Im Bereich Prozess und Organisation betrifft dies:

Prozessoptimierung: Digitalisierung von Abläufen, Reduzierung von Zeitfressern und Einführung effizienterer Workflows

Organisationsentwicklung: Anpassung von Unternehmensstrukturen, Definition klarer Verantwortlichkeiten und Begleitung von Veränderungsprozessen

Qualitätsmanagement: Einführung oder Optimierung von QM-Systemen zur Absicherung operativer Standards

Wie hoch ist der Zuschuss?

StandortSatzMax.Eigenanteil**
Alte Bundesländer* (u. a. Hamburg, Schleswig-Holstein), Berlin, Region Leipzig
Mein Beratungsgebiet
50 %1.750 €1.750 €
Neue Bundesländer (ohne Berlin/Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier80 %2.800 €700 €

* Fördersatz für Unternehmen in den alten Bundesländern, u. a. Hamburg und Schleswig-Holstein. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt er 80 %.

** bei 3.500 € Nettohonorar. Mehrkosten sind erlaubt, werden aber nicht bezuschusst. Das Honorar wird zunächst voll selbst bezahlt; der Zuschuss folgt nach Prüfung.

Nicht gefördert

Seminare, Workshops, Gruppenveranstaltungen

Beratungen mit weiteren öffentlichen Zuschüssen (Kumulierungsverbot)

Überwiegend Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Fördermittelberatung, Gutachten

Die spätere Umsetzung (Software, Investitionen)

Beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

BAFA-gelisteter Berater

Ich unterstütze Sie bei Antrag und Durchführung

Kostenloses Erstgespräch (60 Min.) – wir klären, ob und wie Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

Schäferbrücke 9, 24568 Kaltenkirchen

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.bafa.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Kein Rechtsanspruch; maßgeblich ist die gültige Richtlinie. Über die Förderung entscheidet das BAFA.