50 %* Zuschuss für externe Unternehmensberatung – das Wichtigste im Überblick.
Stand: 05.11.2026
* in den alten Bundesländern, u. a. Hamburg und Schleswig-Holstein – in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier 80 % (Details)
Voraussetzungen
Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Im Bereich Prozess und Organisation betrifft dies:
Prozessoptimierung: Digitalisierung von Abläufen, Reduzierung von Zeitfressern und Einführung effizienterer Workflows
Organisationsentwicklung: Anpassung von Unternehmensstrukturen, Definition klarer Verantwortlichkeiten und Begleitung von Veränderungsprozessen
Qualitätsmanagement: Einführung oder Optimierung von QM-Systemen zur Absicherung operativer Standards
| Standort | Satz | Max. | Eigenanteil** |
|---|---|---|---|
| Alte Bundesländer* (u. a. Hamburg, Schleswig-Holstein), Berlin, Region Leipzig Mein Beratungsgebiet | 50 % | 1.750 € | 1.750 € |
| Neue Bundesländer (ohne Berlin/Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier | 80 % | 2.800 € | 700 € |
* Fördersatz für Unternehmen in den alten Bundesländern, u. a. Hamburg und Schleswig-Holstein. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt er 80 %.
** bei 3.500 € Nettohonorar. Mehrkosten sind erlaubt, werden aber nicht bezuschusst. Das Honorar wird zunächst voll selbst bezahlt; der Zuschuss folgt nach Prüfung.
Seminare, Workshops, Gruppenveranstaltungen
Beratungen mit weiteren öffentlichen Zuschüssen (Kumulierungsverbot)
Überwiegend Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Fördermittelberatung, Gutachten
Die spätere Umsetzung (Software, Investitionen)
BAFA-gelisteter Berater
Kostenloses Erstgespräch (60 Min.) – wir klären, ob und wie Ihr Vorhaben gefördert werden kann.
Schäferbrücke 9, 24568 Kaltenkirchen
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.bafa.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Kein Rechtsanspruch; maßgeblich ist die gültige Richtlinie. Über die Förderung entscheidet das BAFA.